Die Abiturientenschwemme hat dazu geführt, dass immer mehr Studiengänge zulassungsbeschränkt sind. Teilweise sind die Hürden absurd hoch. Doch es gibt einen Ausweg für Bewerber, die den Traumberuf nicht aufgeben möchten: die Studienplatzklage.
Die rechtliche Grundlage für die Studienplatzklage
Als Grundlage gilt der Artikel 12 des Grundgesetzes: Demnach hat jeder Deutsche das Recht, „Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.“ Können Universitäten nicht lückenlos nachweisen, dass der Studiengang bis zum letzten Platz voll belegt ist, kann das Gericht einem klagenden Studenten den noch freien Platz zuweisen. Meist handelt es sich dabei um sogenannte außerkapazitäre Studienplätze, d. h. Studienplätze, die von der Hochschule nicht eingeplant waren, die aber durchaus zur Verfügung gestellt werden können.
Theoretisch ist es für Studenten möglich, auf eigene Faust eine einstweilige Anordnung vor Gericht zu beantragen. Es ist jedoch sinnvoller, einen Anwalt mit der Studienplatzklage zu beauftragen. Zwar kommen dann noch die Anwaltskosten hinzu, doch ein versierter Anwalt kennt sich im Dschungel der Formalitäten bestens aus und weiß vor Gericht besser zu argumentieren. Wie hoch die Kosten ausfallen, hängt von der Studienrichtung ab und davon, ob nur eine Hochschule oder gleich mehrere verklagt werden sollten. Manche Anwälte haben sich sogar schon auf Studienplatzklagen spezialisiert, um Studenten zu helfen.
Lohnt sich eine Studienplatzklage?
Ob es sich lohnt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. So sind die Chancen zum Beispiel bei einem Psychologie- oder Lehramtsstudium sehr gut, während sie bei einem Medizinstudium eher gering sind. Dies liegt unter anderem. daran, dass es hier bereits mehr Kläger gibt als mögliche außerkapazitäre Studienplätze. Das hat wiederum damit zu tun, dass die Zahl der Wartesemester und die Zahl der Ausbildungsjahre besonders hoch ist. Wer irgendwie kann, will diese Zeit natürlich verkürzen.
Zu bedenken ist auch, dass der Rechtsstreit einige Monate dauern kann: Sind nur ein oder zwei Wartesemester erforderlich, um den Studienplatz auf die reguläre Art zu bekommen, kann es sinnvoller sein, die Zeit anderweitig zu überbrücken, z. B. mit einem freiwilligen sozialen Jahr oder einem Auslandspraktikum. Wer aber fest entschlossen ist, möglichst schnell das Studium aufzunehmen sollte die Chance der Studienplatzklage ruhig ergreifen.
Nur kein schlechtes Gewissen!
Es muss niemand ein schlechtes Gewissen haben, dass er jemand anderem den Platz wegnimmt, denn ohne die Klage wäre dieser Platz gar nicht eingerichtet worden. Obendrein kann kein angehender Student etwas dafür, dass die Universitäten wenig bis gar nicht auf die stark gestiegene Zahl der Abiturienten reagieren und ihre Kapazitäten nicht entsprechend ausbauen.