Der Beschluss der Kultusministerkonferenz im Jahr 2009 ebnete für viele Menschen auch ohne allgemeine Hochschul- oder Fachhochschulreife den Weg ins Studium. Wer ohne Abitur studieren möchte, sollte sich vorab an der gewünschten Hochschule explizit nach den genauen Zulassungsvoraussetzungen erkundigen.
Für Fachwirte oder Meister bieten sich beispielsweise in allen Bundesländern hervorragende Studienmöglichkeiten, je nach Fakultät und/oder Studiengang können unterschiedliche Anforderungen wie Beratungsgespräche oder zusätzliche Prüfungen bestehen.
Hochschulzugang dank Meistertitel
Für Meister sind die Voraussetzungen für ein Studium hervorragend, dies gilt ebenfalls für andere Abschlüsse wie Techniker oder Fachwirte. Einen Meistertitel können Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung entweder in Vollzeit oder berufsbegleitend erwerben. Renommierte Lehrinstitute, wie beispielsweise die Meisterschule FAIN (http://www.fain.de/), bieten den Interessierten unterschiedliche Angebote, die eine individuelle Weiterbildung ermöglichen. Meister sind an allen Hochschulen zum Studium aller Fachrichtungen berechtigt und können ohne weitere Verfahren oder Prüfungen ein Hochschulstudium beginnen. In manchen Bundesländern wie Baden-Württemberg oder Niedersachsen müssen Meister vorab jedoch an der entsprechenden Hochschule ein Beratungsgespräch absolvieren.
Berufliche Qualifikation und fachgebundene Berufserfahrung
Auch wer kein Meister ist, kann ohne Abitur unter gewissen Umständen ein Studium aufnehmen. Zu dieser Gruppe zählen Studienbewerber mit einer zweijährigen Ausbildung sowie einer Berufserfahrung von mindestens drei Jahren. Auch hier existieren in den jeweiligen Bundesländern und oft sogar je nach gewählter Hochschule Unterschiede bei den Zulassungsvoraussetzungen. Teilweise ist hier für ein fachgebundenes Studium keine weitere Zulassungsprüfung notwendig. Ob der gewünschte Studiengang fachlich zu der absolvierten Ausbildung passt, entscheidet die jeweilige Fakultät selbst. In einzelnen Bundesländern wie Hessen oder Nordrhein-Westfalen ist für beruflich qualifizierte Studienbewerber auch ein fachungebundener Hochschulzugang möglich. Voraussetzung für die Zulassung zu einem Studium außerhalb des beruflichen Fachbereichs ist in der Regel eine Zulassungsprüfung oder ein Probestudium.
Zulassungsprüfung, Probestudium & Begabtenprüfung
An manchen Hochschulen bietet sich die Möglichkeit zum Studium nach einer bestandenen Zulassungsprüfung. Vorab wird von einzelnen Fakultäten ein Beratungsgespräch geführt, bei dem das fachliche Vorwissen des Bewerbers geprüft wird. Die Zulassungsprüfung ist ein mündlicher und schriftlicher Studierfähigkeitstest, bei dem der angehende Student fachliches sowie allgemeines Wissen und weitere Punkte wie beispielsweise die kognitive Kompetenz getestet werden. Die bestandene Zulassungsprüfung berechtigt zum Studium an der prüfenden Fakultät. Einige Hochschulen verlangen von beruflich qualifizierten Studienbewerbern bei zulassungsfreien Studiengängen ein Probestudium. Dieses wird meist in zwei bis vier Semestern absolviert, die nach erfolgreicher Beendigung der Probezeit in der Regel von der jeweiligen Hochschule anerkannt werden. Eine Begabtenprüfung kann von Studienbewerbern ohne Abitur ab einem Alter von 25 Jahren absolviert werden, die mindestens fünf Jahre Berufserfahrung nachweisen können. Die bestandene Prüfung berechtigt zum bundesweiten Hochschulzugang.