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    Das erwartet Sie bei einem Bewerbungscoaching

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    By Mitarbeiter on 19. August 2019 Bewerbung, Karriere

    Heutzutage ist es nicht leicht, in der Arbeitswelt zu bestehen. Viele Herausforderungen warten darauf, gemeistert zu werden – sei es nun, freie Stellen zu finden, sich im Vorstellungsgespräch bestmöglich zu präsentieren oder Gehaltsverhandlungen geschickt zu führen. Mit einem Bewerbungscoaching kann man die größten Fallstricke im Bewerbungsprozess umgehen oder Hilfe bei der Neuorientierung erhalten.

    Hürden der Berufswelt

    Wer schon mal nach einem neuen Job gesucht hat, weiß nur zu gut, dass dieses Unterfangen zur echten Zerreißprobe werden kann. Die erste Hürde ist die Stellenanzeige, die richtig gelesen und interpretiert werden muss. Danach wartet schon die nächste Herausforderung: Wie bewerbe ich mich richtig? Auch wissen viele nicht, wie sie mit Jobabsagen umgehen sollen. Ganz zu schweigen davon, dass es sein kann, dass man sich in seinem aktuellen Job nicht wohl fühlt. Doch wie kann man sich aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis heraus bewerben? Oder sollte man vielleicht eine komplette Umschulung in Erwägung ziehen? Bei all diesen Fragestellungen ist ein Bewerbungscoach der richtige Ansprechpartner.

    Eine genaue Definition des Bewerbungscoaching ist schwer. Prinzipiell handelt es sich um ein Seminar, bei dem der Teilnehmer Hilfe zur Selbsthilfe erhält. Je nachdem, wie die eigenen Fragestellungen aussehen und mit welchen Erwartungen man an einem solchen Coaching teilnimmt, kann dieses recht unterschiedlich aussehen. Zum Beispiel kann mit diesem gezielten Training im Bewerberprozess unterstützt werden. Man lernt etwa, welche formalen Voraussetzungen es bei Lebenslauf und Anschreiben gibt. Aber auch dann, wenn die erste Hürde genommen ist und man zum Vorstellungsgespräch eingeladen wurde, kann ein Bewerbungscoach Hilfestellung leisten. Indem Vorstellungsgespräche trainiert werden, lernt man Schritt für Schritt, Gestik, Mimik und Körpersprache seines Gegenübers richtig einzuschätzen. Ebenso wichtig: Der Bewerber bekommt ein Feedback zu seinem Auftreten und kann an diesem arbeiten.

    Verschiedene Zielsetzungen im Coaching

    Hat man sich für ein Bewerbungscoaching entschieden, sollte man mit seinem Trainer besprechen, was die wichtigsten Themen sind. Schließlich kann es um ganz verschiedene Dinge gehen, wie zum Beispiel:

    • Begleitung bei der beruflichen Neuorientierung
    • Zielberuf-Findung
    • Erstellung einer Kompetenzanalyse
    • Optimierung der Bewerbungsmappe
    • Üben des Anschreibens
    • Vorbereitung auf ein Vorstellungsgespräch
    • Erarbeitung einer Bewerbungsstrategie
    • aussagekräftiger Auftritt in Online-Jobbörsen und sozialen Netzwerken
    • optimale Kurzvorstellung auf der Bewerbermesse
    • richtiges Lesen und Interpretieren von Stellenanzeigen
    • Unterstützung bei der Entscheidungsfindung
    • Vorbereitung auf eine neue Position
    • Vorbereitung auf das Assessment-Center
    • Gehaltsverhandlungen

    Wie finanziere ich das Bewerbungscoaching?

    Hat man sich dazu entschieden, an einem individuellen Bewerbungscoaching teilzunehmen, sollte man sich auch über die Finanzierung Gedanken machen. Wer die Kosten für das Training nicht selbst tragen möchte, hat die Möglichkeit, sich staatliche Unterstützung zu holen.

    Wenn es sich um einen zertifizierten Anbieter handelt, kann das Bewerbungscoaching mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) oder einem Bildungsgutschein finanziert werden. Man sollte jedoch bedenken, dass man diese Förderung nur dann erhält, wenn man bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Für den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit gelten zum Beispiel folgende Voraussetzungen:

    • Anspruch auf Arbeitslosengeld muss bestehen
    • 3 Monate vor Beantragung der Leistung muss der Antragsteller mindestens 6 Wochen arbeitslos gewesen sein
    • bisher hat keine Vermittlung stattgefunden

    Es empfiehlt sich, das Gespräch mit seinem Fallmanager zu suchen. So kann der Gutschein zum Beispiel auch vermittelt werden, wenn sich der Antragsteller aktuell in einem Arbeitsverhältnis befindet, jedoch bereits gekündigt wurde. Zwar liegt in diesem Fall kein Rechtsanspruch vor, doch nach Ermessen des Fallmanagers kann die Leistung dennoch bewilligt werden.

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