Was tun, wenn der Beruf auf einmal nicht mehr ausgeübt werden kann? Die sogenannte Berufsunfähigkeitsversicherung soll dann schützen. Vorerkrankungen können zwar eine Hürde beim Abschluss darstellen, doch diese Hürde ist nicht unüberwindlich. Was zählt, ist vor allem Ehrlichkeit.
Gut informiert ist halb gewonnen
Vor dem Abschluss einer BU-Versicherung ist es sinnvoll, zunächst Informationen über verschiedene Versicherer und ihre Angebote zu sammeln. Der Teufel steckt schließlich meist im Detail oder in diesem Fall im Kleingedruckten. Grundsätzlich kann sich jeder Arbeitnehmer und Selbständige unter 55 Jahren gegen eine Berufsunfähigkeit schützen. Unterschiede gibt es aber beispielsweise beim Prognosezeitraum. Dies ist die Zeitspanne, ab der die Versicherung eine dauerhafte Berufsunfähigkeit anerkannt und zahlt. Auch bei den Tarifen gibt es enorme Unterschiede. Und dann ist da noch die Sache mit den Vorerkrankungen…
Vorerkrankungen erschweren die Versicherungssuche
Vor Vertragsabschluss wird der Versicherer eine Gesundheitsprüfung verlangen. Dabei geht es um chronische Krankheiten wie Diabetes und Asthma, aber auch um frühere schwere Erkrankungen wie eine Krebserkrankung und um behandlungsbedürftige psychische Probleme. Vorerkrankungen zu verschweigen, kann fatal sein: Kehrt beispielsweise der Krebs zurück und macht eine weitere Ausübung der Berufstätigkeit unmöglich und der Versicherte hat die zurückliegende Krebserkrankung bei der Gesundheitsprüfung verschwiegen, darf die Versicherung eine Auszahlung der BU-Rente verweigern.
Es gibt jedoch verschiedene Möglichkeiten, dieses Problem zumindest teilweise zu umschiffen. Die Gesundheitsprüfung fragt meist nur nach den letzten fünf bis zehn Jahren. Liegt die Erkrankung bereits länger zurück, kann es sinnvoll sein, einfach noch ein bis zwei Jahre mit dem Abschluss der Versicherung zu warten. Bei chronischen Krankheiten ist dies jedoch nicht möglich.
Anonyme Anfragen per Vermittler stellen
Die eleganteste Lösung ist die Hilfe eines Vermittlers oder Versicherungsmaklers. Da dieser im Auftrag des Versicherten verschiedene Anbieter kontaktiert, kann der eigentliche Versicherte (mit seiner Vorerkrankung) anonym bleiben. So läuft er nicht Gefahr, schon alleine bei der Anfrage aussortiert zu werden. Stattdessen erkundigt sich der Makler bei den Versicherungen nach ihrem Umgang mit der jeweiligen Vorerkrankung und eventuellen Risikozuschlägen, so dass sich der Versicherte dann das beste Angebot aussuchen kann.
Wenn der Abschluss einer BU-Versicherung gar nicht möglich ist, bleibt meist noch die Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Diese springt nur ein, wenn gar keine berufliche Tätigkeit mehr möglich ist, doch dafür verzichtet sie auf eine intensive Gesundheitsprüfung. So kann sie für manche Angestellte und Selbständige mit Vorerkrankungen zum Rettungsanker werden.